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Die digitale Signatur: ajila klärt auf

Was ist eine digitale Signatur? Welche Stufen gibt es? Und wie kann ich auf elektronischem Weg unterschreiben?

Valeria Di Dato, Marketing/Kommunikation, ajila ag

Dank dem ajila Signing Service blink ist das Versenden, Verfolgen und Unterzeichnen von Dokumenten von überall aus möglich. Zudem setzen wir für die durchgängige Digitalisierung von Formularprozessen immer mehr auch digitale Signaturen ein, um den mühsamen Ausdruck von Belegdokumenten zu verhindern.

 

Die Elektronische Signatur im Überblick

Eine digitale Signatur ist eine elektronische Form der Unterschrift, die verwendet wird, um die Integrität und Authentizität von elektronischen Dokumenten und Nachrichten zu gewährleisten. Sie dient also dazu, sicherzustellen, dass ein Dokument oder eine Nachricht tatsächlich von der angegebenen Person stammt und nicht verändert wurde. Es gibt verschiedene Technologien, die zur Erstellung von digitalen Signaturen verwendet werden können.

 

Die Vorteile der elektronischen Signatur

Der Einsatz von digitalen Signaturen hat viele Vorteile im Vergleich zu traditionellen handschriftlichen Unterschriften. Zunächst einmal sind sie schneller und bequemer zu verwenden, da sie elektronisch erstellt und angebracht werden können, ohne dass man sich an einen bestimmten Ort begeben muss. Zweitens bieten sie eine höhere Sicherheit, da sie nicht nachgeahmt oder verfälscht werden können. Digitalen Signaturen werden häufig in der Geschäftswelt verwendet, um wichtige Dokumente zu signieren, wie beispielsweise Verträge, Rechnungen oder NDA-Vereinbarungen. Sie werden auch in der Öffentlichen Verwaltung eingesetzt, um beispielsweise Anträge zu unterschreiben oder Dokumente offiziell zu bestätigen.

 

 

Die drei Stufen der elektronischen Signatur

Die europäische Verordnung über die elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen (kurz: eIDAS-Verordnung) definiert drei Stufen der elektronischen Signatur:

  • die einfache elektronische Unterschrift (EES)
  • die fortgeschrittene elektronische Unterschrift (FES)
  • die qualifizierte elektronische Unterschrift (QES)

 

Die einfache Signatur (EES)

Heute sind die Mehrheit der elektronischen Unterschriften "einfache" Signaturen, für die ein Nutzer keine besonderen Anforderungen entsprechen muss. Es gibt keinen festgelegten Anforderungskatalog für diese Signaturstufe. Es kann also mit einem Klick und ohne konkreten Prozess der Identitätsprüfung oder Zustimmung ein Dokument unterschrieben werden. Der Unterzeichnende könnte jedoch theoretisch somit abstreiten, dass er das Dokument unterzeichnet hat. Einfache Signaturen können auch die Form einer eingescannten Unterschrift oder des Kürzels, welches beim Paketzusteller auf das Terminal gekritzelt wird, annehmen.

 

Die fortgeschrittene Signatur (FES)

Die fortgeschrittene elektronische Unterschrift, die eine Stufe sicherer ist, wird für die Unterzeichnung von Dokumenten empfohlen, bei denen erhebliche rechtliche Risiken bestehen können. Die fortgeschrittene elektronische Signatur muss strengere Kriterien für die Identitätsprüfung erfüllen wie z.B: ist eine CH-Mobilenummer zwingend notwendig, da die Schweizer Telekomanbieter der Verkauf einer Handynummer, nur in Zusammenhang einer gültigen ID abschliessen können. Somit hat diese Signaturstufe eine höhere Beweiskraft, wie es eindeutig in der eIDAS-Verordnung festgelegt ist.

 

Die qualifizierte Signatur (QES)

Die eIDAS-Verordnung der europäischen Union und das schweizerische Signaturgesetz ZertES definieren die QES als einzige Form der elektronischen Signatur, welche der handschriftlichen Unterschrift vor dem Gesetz gleichgestellt ist. Das bedeutet, dass immer dann, wenn eine handschriftliche Unterschrift verlangt ist, diese in der digitalen Signaturstufe durch eine QES ersetzt werden kann. Die QES kann für jeden anderen Vertrag oder Dokument verwendet werden.

 

signaturstufen-im-ueberblick

 

Nicht jede elektronische Signatur braucht eine vorgängige Identifikation

Die vorgängige Identifikation ist nur für die qualifizierte Signaturstufe (QES) notwendig. Die QES hat die höchste Beweiskraft und kommt zur Anwendung, wenn das Gesetz die Schriftlichkeit fordert oder wenn ein Unternehmen Risiken minimieren will.

Um mit dieser Signaturstufe elektronisch signieren zu können, erfordert das Gesetz die Identifikation der Signierenden. Bis anhin war das nur im persönlichen Kontakt möglich. Die Online-Identifikation kann bald ergänzend dazu eingesetzt werden und wird ebenfalls in den ajila Signing Service blink integriert.


Die einfache und fortgeschrittene Signaturstufe, kommen zum Einsatz, wenn keine Formvorschrift vorliegt und das Haftungsrisiko kalkulierbar ist. Für die FES und die EES sind die gesetzlichen Identifikationsanforderungen geringer. Es reicht z. B. eine Mobiltelefonnummer (FES) oder eine E-Mail-Adresse (EES).

Identitätsprüfung für die qualifizierte elektronische Signatur

Wenn man mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschreiben möchte, muss man sich einmalig in einem Swisscom Shop vor Ort, über ein zugelassen Online-Identifikationsverfahren, über kundeninterne Registrationsexpeerten oder über einen ajila Mitarbeiter mit einer gültigen ID identifizieren lassen. Das ist ein Grund für die hohe Sicherheit und Beweiskraft der QES.

 

Erfahre mehr über unseren ajila Signing-Service blink und beginne rechtsgültig, elektronisch zu signieren.