Dokumente digital signieren mit dem ajila Signing Service
Der ajila Signing Service ermöglicht die vollständige Willensäusserung auf ausschliesslich elektronischem Weg. So lassen sich Formular- und Dokumenten-Workflows ohne Medienbruch erstellen. Mit dem ajila Signing Service wird die physische Unterschrift hinfällig.
In drei Schritten zur digitalen Signatur

1. Signaturprozess starten
Blink als losgelöste Anwendung oder direkt innerhalb eines vorhandenen Prozesses starten.

2. Dokument(e) hochladen
Das gewünschte Dokument als PDF hochladen.
Die Daten bleiben verschlüsselt in der Schweiz oder innerhalb der EU und werden nach erfolgreichem Abschluss des Signaturprozesses wieder gelöscht.

3. Auswahl Signatur-Level
Jetzt kostenlos testen!

blink im Einsatz als eigenständige Anwendung
Integration von blink in bestehender Infrastruktur
"Uns gefallen die Einfachheit und die Funktionalität von Blink. Wir treiben in unserer Firma die Digitalisierung und Automation unserer Prozesse seit längerem voran. Ein weiterer Baustein in diesem Vorhaben ist dabei die elektronische Signatur, welche es uns erlaubt Medienbrüche zu vermeiden und weniger Papier zu produzieren. Die gewonnen Erfahrungen geben wir gerne an unsere Kunden weiter.""
Josef Muri
Senior Software Architect & Teilhaber | XWARE GMBH
Funktionsübersicht blink signing service
Key Features
Beschreibung | |
---|---|
Dokumenten Upload |
Unterstützung für den Upload von PDF-Dokumenten; max. 10MB. |
Visuelle Signaturen |
Unterstützung für visuelle Signaturen per Drag&Drop. |
Ebenen der elektronischen Unterschrift |
Support für:
|
Workflow für mehrere Unterzeichner |
Der Initiator kann einen oder mehrere Unterzeichner zur Unterzeichnung eines einzelnen Dokuments einladen. Nach erfolgreichem Signiervorgang erhalten alle Mitglieder einen Link zum Herunterladen des endgültigen signierten Dokuments. |
Mehrsprachiger Support |
Support für:
|
White labeling
Beschreibung | |
---|---|
Logo |
Individuelles Unternehmenslogo |
Branding |
Benutzerdefinierte Anpassung von
Zu den Detailspezifikationen ➡️ |
Subdomain |
Benutzerdefinierte Unternehmens-Subdomain |
E-Mail-Adresse |
Benutzerdefinierte E-Mail-Adresse |
Optionen
Beschreibung | |
---|---|
Integration von Drittanbieter-Systemen |
Anbindung von und Integration in Drittsysteme wie z.B. Ariba SAP |
Sicherheit
Beschreibung | |
---|---|
Berechtigung für den Initiator |
Benutzerberechtigung zum Hochladen und Starten eines Signatur-Workflows:
|
Autorisierung für die unterzeichnende Person |
Autorisierung des Unterzeichners zur Überprüfung und Unterzeichnung eines Dokuments:
|
Verschlüsselung |
Hochgeladene Dokumente sind immer stark verschlüsselt |
Datenmanagement
Beschreibung | |
---|---|
Vertraulichkeit |
Konform mit CH-DSG und EU-GDPR |
Housekeeping |
Formulardaten werden nur temporär gespeichert und nach erfolgreicher Transaktion unwiderruflich gelöscht |
Lokalisierung |
Formulardaten werden ausschliesslich bei ISO 27001 Cloud-Anbieter in der Schweiz oder der EU verarbeitet und gespeichert |
Verschlüsselung |
Formulardaten sind während der Übertragung und im Ruhezustand immer stark verschlüsselt |
Zugriff |
Sehr stark eingeschränkter Zugriff durch Ajila- und Swisscom-Mitarbeiter in der Schweiz |
Voraussetzungen
Beschreibung | |
---|---|
Initiierung eines Unterzeichnungsworkflows |
Ein Initiator-Benutzer benötigt einen Browser auf einem Desktop-Gerät, um eine visuelle Signatur auf ein Dokument zu setzen. |
Unterzeichnung eines Dokuments |
Ein unterzeichnender Benutzer benötigt einen Browser auf einem mobilen oder Desktop-Gerät, um ein Dokument zu überprüfen. Zur Bestätigung der elektronischen Signatur ist ein mobiles Gerät erforderlich (Mobile-ID oder SMS-Code). |
Erfahre alles Weitere zur digitalen Signaturlösung blink

Häufig gestellte Fragen zu blink und elektronischen Signaturen
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Gemäss Art. 14 Abs. 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Mit der QES können somit alle Dokumente rechtsgültig signiert werden, die bisher von Hand unterschrieben worden sind.
Wie funktioniert die Signatur aus technischer Sicht?
Swisscom erstellt als zertifizierter Vertrauensdienstanbieter für jeden Signaturvorgang ein neues elektronisches Zertifikat mit einem kryptographischen Schlüsselpaar. Das Zertifikat ist eine Bescheinigung, die den öffentlichen Schlüssel des asymmetrischen kryptografischen Schlüsselpaars dir zuordnet. Nur Du verfügst über die Aktivierungsdaten mit welchen Du den privaten Schlüssel unter Einsatz einer mit Deiner Identität verbundenen Authentisierungsmethode verwenden kannst (z.B. Mobile ID oder SMS-Authentisierungsverfahren). Sobald Du nach entsprechender Aufforderung die Aktivierungsdaten eingibst, erstellt Swisscom für Dich die qualifizierte elektronische Signatur, welche bei Blink zum Einsatz kommt.
Kann ich blink auf meinem Mobiltelefon verwenden?
Der Zugriff auf Geschäftsdokumente und das Positionieren der visuellen Unterschrift auf dem Dokument funktioniert auf dem Desktop Computer viel besser als auf dem Mobiltelefon. Deshalb ist blink für den Desktop Computer optimiert.
Welche Dokumente können elektronisch unterschrieben werden?
Die qualifizierte Signatur (QES) ist gemäss Art. 14 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Damit können alle Dokumente rechtsgültig signiert werden, die bisher von Hand unterschrieben worden sind.
Wie werden die Daten, die ich eingebe, bei blink gespeichert?
blink speichert keine Daten dauerhaft, sondern nur so lange wie es für den Signaturprozess notwendig ist. Die Datenhaltung geschieht verschlüsselt und in der Schweizer Cloud. Für die Unterschrift wird deine Mobilnummer geprüft und eine elektronische Signatur via Swisscom Trust Services erstellt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht.
Mein Kunde zweifelt an der Gültigkeit der elektronischen Unterschrift oder möchte mehr Informationen. Gibt es Dokumentation, welche ihm zugestellt werden kann?
Alle nötigen Informationen findest du hier: https://trustservices.swisscom.com/signature-service/.
Ich habe ein Dokument erhalten welches schon eine handschriftliche Unterschrift enthält. Kann ich dieses nun elektronisch signieren?
Ja, auf das PDF kann deine Signatur via blink hinzugefügt werden.
Ein Kunde möchte blink auch nutzen oder bei seiner Organisation einführen. Ist dies möglich?
Ja. blink kann bei jeder Organisation eingeführt werden. Die Mitarbeiter der Ajila AG, ein Tochterunternehmen der Swisscom, stehen hierfür zur Verfügung: https://www.ajila.com/kontakt/.
Wie kann ich qualifiziert unterschreiben?
Um die qualifizierte Signatur freizuschalten, ist eine einmalige persönliche Identifizierung nötig. Dies kann, zur Zeit, über hierzu ausgebildete Mitarbeiter (RA-Agents) sowie in ausgewählten Swisscom Shops stattfinden. Für die Bestätigung der Signatur im Blink Prozess, benötigst Du eine Mobile ID. Diese kannst du hier aktivieren: https://www.mobileid.ch/de.
Funktioniert blink mit jedem Browser?
Internet Explorer wird nicht unterstützt. Alle anderen Browser funktionieren.
Muss ich mich für den blink Dienst registrieren?
blink benötigt kein Login. Im ersten Schritt, gibst Du deine Mobilnummer ein. blink prüft, ob diese schon für die qualifizierte Signatur freigeschaltet ist. Falls nicht, ist ein einmaliges Identifikationsverfahren sowie die Aktivierung der Mobile ID notwendig.
Werden die Dokumente, die ich elektronisch unterschreibe, bei blink gespeichert?
Hochgeladene Dokumente auf blink werden nur so lange verschlüsselt und in der Schweizer Cloud gespeichert, wie es für den Signaturvorgang notwendig ist. Nach erfolgreichem Abschluss oder nach Ablauf der festgesetzten Frist für einen Signaturprozess werden die Daten wieder gelöscht. Deshalb ist es wichtig, dass du nach Abschluss des Signatur-Prozesses auf blink dein Dokument herunterlädst und speicherst.
Wo sieht der Kunde oder Vertragspartner, dass ich das Dokument elektronisch unterschrieben habe?
Auf blink platzierst du im 2. Schritt eine visuelle elektronische Signatur auf deinem Dokument. Diese beinhaltet deinen Namen sowie die Bestätigung, dass es sich um eine qualifizierte elektronische Signatur handelt, basierend auf einem elektronischen Zertifikat, welches durch Swisscom erstellt wird.
Der Kunde möchte nicht elektronisch unterschreiben. Kann er das Dokument ausdrucken und handschriftlich unterschreiben?
Ja und Nein. Selbstverständlich kann Deine Gegenpartei das Dokument ausdrucken und handschriftlich unterschreiben. Es müssen jedoch danach beide Dokumente aufbewahrt werden, denn für eine allfällige Verifikation deiner elektronischen Signatur ist eine ausgedruckte Kopie nicht ausreichend. Das heisst es braucht eine Kopie mit Deiner originalen elektronischen Signatur (und dem damit zusammenhängenden intakten Zertifikat), und eine Kopie mit der handschriftlichen Unterschrift der Gegenpartei. Somit wird durch den Ausdruck deiner Gegenpartei schlussendlich mehr Aufwand generiert.
Wie kann die Echtheit einer elektronischen Unterschrift geprüft werden?
Massgeblich für die Validierung der qualifizierten elektronischen Signatur ist der offizielle Validator des Bundes, welcher kostenlos genutzt werden kann: https://www.e-service.admin.ch/validator/upload/all/de.
Ich wurde schon einmal identifiziert. Dennoch kann ich heute nicht digital signieren. Was sind die möglichen Gründe?
- Das Ausweisdokument mit dem du dich identifiziert hast ist nicht mehr gültig. ACTION: mit neuem und gültigen Ausweisdokument erneut identifizieren lassen.
- Deine Mobile ID ist nicht mehr gültig. ACTION: Mobile ID Status auf https://www.mobileid.ch/de/login Mobile ID testen. Ist Mobile ID inaktiv, muss erst Mobile ID aktiviert werden. Bei Erneuerung der Mobile ID (neue SIM) muss die physische Identifizierung noch einmal erfolgen.
- All-in-Signing AGB's wurden nicht akzeptiert. Diese wurden an alle Nutzer per SMS verschickt. ACTION: Erneut identifizieren lassen und AGBs im Nachgang akzeptieren. AGBs müssen innert 15 Tagen unterzeichnet werden, tust du dies nicht, wird deine Identifizierung gelöscht und eine Re-Identifizierung muss erfolgen.
- Du hast eine neue Mobile Telefonnummer. ACTION: Erneut identifizieren, da Identifikation an Mobile Nummer gekoppelt ist.
- Deine SIM Karte wurde portiert. ACTION: Erneut identifizieren.
- Die Identifikation damals fans mittels Video Identifikation statt. Die Video-Identifikation war nur während COVID-19 und vorübergehend gültig. Eine neue Identifikation ist notwendig.
Begeisterte Kunden
Wir sind stolz darauf, seit 2003 digitale Geschäftsprozesse und Kundenkommunikationen von grossartigen Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen zu gestalten.


















Starke Partner
Profitieren Sie ab dem ersten Tag von unseren hervorragenden Beziehungen zu unseren namhaften Partnern.



